Weitere Entscheidung unten: BAG, 03.11.1955

Rechtsprechung
   BAG, 02.12.1955 - 2 AZR 59/54   

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https://dejure.org/1955,307
BAG, 02.12.1955 - 2 AZR 59/54 (https://dejure.org/1955,307)
BAG, Entscheidung vom 02.12.1955 - 2 AZR 59/54 (https://dejure.org/1955,307)
BAG, Entscheidung vom 02. Dezember 1955 - 2 AZR 59/54 (https://dejure.org/1955,307)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behördenangestellte - Falsche Einstufung - Nachzahlungsanspruch - Fürsorgepflicht - Schuldhafte Verletzung - Unrichtige Einstufung - Behördenleiter - Höherwertige Tätigkeit - Höherwertige Tätigkeitsmerkmale - Leistungsprinzip - Arbeitsvertragsrechtliche Gehaltsrückstände ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsentgelt: Geltendmachung eines Nachzahlungsanspruchs durch einen falsch eingestuften Behördenangestellte, Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit, Verjährung

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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

    Der erkennende Senat geht davon aus, daß zwar nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haushaltsrechtliche Erwägungen für den auf den verschiedenen arbeitsrechtlichen Gesetzen beruhenden Arbeitnehmerschutz im allgemeinen keine Rolle spielen (vgl. BAG 1, 85, 91 = AP Nr. 1 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 2. Dezember 1955 - 2 AZR 59/54 - AP Nr. 8 zu § 3 TOA, zu 2 d der Gründe) und im besonderen keinen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses abgeben (vgl. BAG 1, 128, 135 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG, zu 4 der Gründe; Urteil vom 26. November 1955 - 2 AZR 516/54 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG; vgl. auch Neumann, Haushalt und Befristung im öffentlichen Dienst, in Festschrift für Herschel zum 85. Geburtstag, S. 321 ff.).
  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 82/81

    Verjährung von Ansprüchen eines Dienstordnungs-Angestellten auf

    Nach § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB verjähren arbeitsvertragliche Entgeltrückstände in zwei Jahren, auch wenn es sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst handelt (Vergleiche BAG Urteil vom 02.12.1955 2 AZR 59/54 = AP Nr. 8 zu § 3 TOA).

    Nach § 196 Abs. 1 Nr. 8 verjähren arbeitsvertragliche Entgeltrückstände in zwei Jahren, auch wenn es sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst handelt (vgl. BAG Urteil vom 2. Dezember 1955 - 2 AZR 59/54 - AP Nr. 8 zu § 3 TOA, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 52/92

    Verjährung von Beihilfeansprüchen

    Für die hier aufgezählten Ansprüche gilt § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB nach ständiger Rechtsprechung trotz des Wortes "Privatdienst" auch für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG Urteil vom 17. Dezember 1964 - 5 AZR 90/64 - AP Nr. 2 zu § 196 BGB, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 2. Dezember 1955 - 2 AZR 59/54 - AP Nr. 8 zu § 3 TOA, zu 3 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 568/97
    Sie betrifft aus schließlich Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 82/81 -, n.v.; BAG Urteil vom 2. Dezember 1955 - 2 AZR 59/54 - AP Nr. 8 zu § 3 TOA).
  • BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist seit jeher anerkannt, daß das Haushaltsrecht des öffentlichen Dienstes keinen unmittelbaren Einfluß auf das Arbeitsverhältnis hat; es kann nicht unmittelbar in Rechte Dritter und damit in das Arbeitsverhältnis eingreifen (BAG vom 23.9 . 1954 - 2 AZR 31/53 - BAG 1, 85 [91] = AP Nr. 1 zu § 3 TOA [zu 3 der Gründe]; BAG vom 2.12.1955 - 2 AZR 59/54 - AP Nr. 8 zu § 3 TOA [zu 2 d der Gründe]; BAG, GS vom 28.11.1956 - GS 3/56 - BAG 3, 245 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG).
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Rechtsprechung
   BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 59/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1282
BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 59/54 (https://dejure.org/1955,1282)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1955 - 2 AZR 59/54 (https://dejure.org/1955,1282)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1955 - 2 AZR 59/54 (https://dejure.org/1955,1282)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    BGB § 626; TO.A § 16 Abs. 4 S. 1, S. 2
    Begriff des wichtigen Grundes i.S. des § 626 BGB

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 59/54
    Die Feststellung dagegen, dass der Sachverhalt in gegebenen Falle nach den besonderen Umständen des Einzelfalls wirklich einen wichtigen Grund bildet, liegt auf dem Gebiet des Tatsächlichen und ist dem Revisionsgericht verschlossen ( RAG , ARS 21, 146 und die noch nicht veröffentlichte Entscheidung des erkennenden Senats in Sachen 2 AZR 80/54 vom 04 August 1955; vgl. auch das Urteil des Senats in Sachen 2 AZR 86/54 vom 03. November 1955).
  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54

    Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung

    Auszug aus BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 59/54
    Die Feststellung dagegen, dass der Sachverhalt in gegebenen Falle nach den besonderen Umständen des Einzelfalls wirklich einen wichtigen Grund bildet, liegt auf dem Gebiet des Tatsächlichen und ist dem Revisionsgericht verschlossen ( RAG , ARS 21, 146 und die noch nicht veröffentlichte Entscheidung des erkennenden Senats in Sachen 2 AZR 80/54 vom 04 August 1955; vgl. auch das Urteil des Senats in Sachen 2 AZR 86/54 vom 03. November 1955).
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